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Am Tag nach der voraussichtlich letzten Zeugenvernehmung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank erklärt der Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Wir haben heute dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses unseren Vorschlag für einen öffentlichen Abschlussbericht zugeleitet. Auch wenn in einzelnen Punkten berechtigte Kritik geäußert wurde, ziehen wir insgesamt ein positives Fazit der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.
Alle Fraktionen haben aktiv und fachkundig an der Aufklärung mitgewirkt. Berücksichtigt man, welche Herkulesaufgabe der Ausschuss zu bewältigen hatte – allein an schriftlichen Unterlagen hatte er über 48.000 Seiten hochkomplexe Materie auszuwerten – wird man nach Abschluss der verbleibenden Redaktionsarbeiten sagen können: Der Ausschuss hat einen für Schleswig-Holstein äußerst relevanten Komplex politisch aufgearbeitet. Über viele Punkte in unserem Abschlussbericht wird voraussichtlich politische Einigkeit herrschen. Bei anderen Punkten erwarten wir noch kontroverse Diskussionen im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichts des gesamten Ausschusses, so unter anderem:
• zum Ausmaß des Versagens des Aufsichtsrates und Risikoausschusses um Finanzminister Wiegard (Seite 11-12 des Abschlussberichts),
• zur Feststellung der Täuschung von Parlament und Öffentlichkeit durch die Landesregierung (Seite 12-13 des Abschlussberichts),
• zur Bewertung der Millionengeschenke für Banken und Versicherungen, während die SteuerzahlerInnen gleichzeitig zur Kasse gebeten wurden (Seite 13-14 des Abschlussberichts),
• zur Forderung von verbindlichen Schulungen für Aufsichtsratsmitglieder und der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie bei der Beteiligungsverwaltung (Seite 18-19 des Abschlussberichts)
• sowie zur Forderung, die Trennung des Landes von den Anteilen an der HSH Nordbank einzuleiten (Seite 19 des Abschlussberichts).
Da der Auftrag an den Untersuchungsausschuss zeitlich auf die Vorgänge bis September 2009 begrenzt war, befasst sich der Bericht auch nicht mit allen, der immer wieder und immer neu ans Tageslicht tretenden Altlasten aus der Ära Nonnenmacher. Allerdings gibt schon dieser Zeitraum genug Anhaltspunkte dafür, dass eine Demission Herrn Nonnenmachers zügig und ohne Abfindung von Seiten der Landesregierungen hätte bewirkt werden müssen.
Ärgerlich finden wir, dass sich zwei Landesparlamente zeitgleich mit einer fast identischen Fragestellung befassen mussten. Angesichts der immer engeren Kooperation zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg wird es auch in Zukunft mit Sicherheit wieder Anlässe für solche Parallelstrukturen geben. Aus Kostengründen und zur Unterstreichung des Anspruchs der Ersten Gewalt ist es nötig, für die Zukunft die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Untersuchungsausschuss zu schaffen.
Da wir Wert darauf legen, den Abschlußbericht der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können, speisen sich die Informationen in dem Bericht im Wesentlichen aus den öffentlichen Anhörungen des Ausschusses. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals unser ausdrückliches Bedauern über den Umstand zum Ausdruck zu bringen, dass die HSH Nordbank noch immer nicht unserem Vorschlag gefolgt ist, wesentliche Bankdokumente, wie Prüfungsberichte und Aufsichtsratsprotokolle, die sich mit dem Untersuchungsgegenstand befassen, öffentlich zugänglich zu machen.
Teile des offiziellen Abschlussberichtes wird der Untersuchungsausschuss deshalb aus rechtlichen Gründen unter Verschluss halten müssen. Einzelne Dokumente – etwa der Anstellungsvertrag des ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher – hat die HSH Nordbank dem Ausschuss ganz verweigert. Von einer Bank, die nur Dank der SteuerzahlerInnen nicht in die Insolvenz gegangen ist, hätten wir uns mehr öffentliche Transparenz gewünscht.