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12. August 2011

Schwarz-Gelb hat wichtige Chancen der Energiewende beim Biogas verspielt

Zur Neuregelung der Förderung der Bioenergieerzeugung im Rahmen des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) sagt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:

Vor der Sommerpause haben Bundesrat und Bundestag als Teil des Paketes der Bundesregierung zur Energiewende auch die Novelle des EEG verabschiedet. Hier wäre die Chance gewesen, beim Thema Mais endlich umzusteuern und verstärkt auf Vielfalt im Anbau, sowie auf Energiespeicherung und vielfältige Gestaltung der Wärmenutzung zu setzen.

Schwarz-Gelb hat diese Chance verspielt. Es dürfen bis zur nächsten Reform des EEG keine vier verlorenen Jahre für die Energiewende werden. Die Fehler müssen vorher korrigiert werden. Der Landesregierung ist es nicht gelungen, die im Landtag zum Teil fraktionsübergreifend vertretenen Lösungsansätze im Bundesrat durchzusetzen.

Hintergrund: Kritik an den Änderungen des EEG in Bezug auf Biomasse ab 2012:

1. Die Begrenzung bei Mais auf maximal 60 Prozent der eingesetzten Biomasse ist nicht ausreichend, um das Problem des zunehmenden Maisanbaus einzudämmen. Da Mais sehr energiehaltig ist, können so weiter Anlagen betrieben werden, die über 80 Prozent der Energie aus Mais gewinnen. Es werden keine Impulse gesetzt, andere Energiepflanzen anzubauen und die Fruchtfolgen vielfältiger zu gestalten.

2. Zusätzlich zur Grundprämie gibt es nur zwei unterschiedliche Rohstoffvergütungsklassen. Zwischen der Vergütung für die Rohstoffgruppen 1 (energiehaltige Rohstoffe wie Mais) mit 6 Cent und 2 (Reststoffe wie Mist, Gülle, aber auch Landschaftspflegematerial) mit 8 Cent besteht lediglich ein Unterschied von 2 Cent. Wir hatten die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für einen Preisabstand von 4 Cent zwischen den Rohstoffklassen 1 und 2 einzusetzen. Mais bleibt jetzt weiter Gewinner der Entwicklung. Auch Kleegras, als Hauptfrucht angebaut, wird wie Mais vergütet. So werden viele sinnvolle Projekte der Biogasnutzung, zum Beispiel Kleegras in Biobetreiben, im Keim erstickt.

3. Ein besonderer zusätzlicher Fehlgriff im neuen EEG ist neben dem Verschieben von Kleegras in eine niedrigere Vergütungsstaffel, dass der energiekonzentrierte Geflügelkot nicht wie im Entwurf vorgesehen nur die Grundvergütung bekommt, sondern noch kurz vor der Verabschiedung in die höchste Vergütungsstufe von 8 Cent pro KW aufrückte. Das ist eine einseitige versteckte Förderung der industriellen Geflügelhaltung durch das EEG oder anders betrachtet ein Transportkostenzuschuss, um den Geflügelkot zu anderen Biogasanlagen in weniger viehdichten Gebieten zu transportieren. Das ist besonders in Zeiten der vermehrten Diskussion über die Gefahr der Ausbreitung von Seuchen durch Keime aus der Massentierhaltung höchst problematisch.

4. Zukünftig können in Anlagen sowohl Reststoffe als auch Gülle und Pflanzenbiomasse gemeinsam vergoren werden. Das ist zum Teil auch sinnvoll. Kritisch ist, dass das auch für Schlachtabfälle und andere, aus hygienischer Sicht bedenkliche, Abfälle gilt. Diese Öffnung provoziert zusätzlichen Verwaltungsaufwand und schafft unnötig gesundheitliche Risiken.

5. Die Einführung einer obligatorischen Wärmenutzung ist richtig. Es wären aber ehrgeizigere Ziele auf der einen Seite und flexiblere Übergangsregelungen bei der Suche nach neuen Wärmekonzepten erforderlich gewesen. Anlagen, bei denen mindestens 60 Prozent der eingesetzten Biomasse aus Gülle besteht, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Das halten wir für fragwürdig, denn das können auch Anlagen sein, die 60-70 Prozent ihrer Energie aus Mais erzeugen. Das Argument der positiven Klimawirkung bei der Vergärung von Mist und Gülle ist richtig. Trotzdem erfordert eine zukunftsorientierte Energiepolitik ehrgeizigere Klimaziele. Das gilt auch für die Befreiung von der obligatorischen Wärmenutzung bei der nachfrageorientierten Erzeugung von Biogasstrom.

6. Mit der Einführung der Kapazitätsprämie sollen endlich Impulse für die Investition bei Biogas in Energiespeicherung gesetzt werden. Dank unserer Initiative fallen zum Teil auch Altanlagen darunter. Wie immer bei Innovationen für erneuerbare Energien: Kleine und mittlere Unternehmen stehen bereit. Die Anreize sind aber zu wenig ambitioniert und zu schwach ausgelegt. So wird Biogas seine eigentliches Leistungspotential: Energiespeicherung und nachfrageorientierte Steuerung der Stromerzeugung nicht entfalten können. Die von uns geforderte Einführung einer zusätzlichen Staffel für kleine Hofanlagen zur Reststoffvergärung bis 75 KW ist positiv. Durch sie können dezentral brachliegende Energiepotentiale aus Reststoffen erschlossen werden, die der Leistungskapazität von zwei Atomkraftwerken entsprechen. Ansonsten ist aber die Größenstaffelung, in Verbindung mit der zu geringen Differenzierung bei den Rohstoffklassen, so gestaltet, dass weiterhin große Anlagen mit hohem Maisanteil begünstigt werden.

--> Vergütungstabelle 2009 und 2012

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